Die Katzenpension ist durch das Veterinäramt des Landkreises Bad Neustadt gemäß § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz geprüft und genehmigt. Ebenso wurden persönliche Kenntnisse und Qualifikationen durch eine entsprechende Sachkundeprüfung nachgewiesen.
Sie haben Bedenken ihre liebe Einzelkatze in eine Gruppenhaltung zu geben?
Aber nicht doch...
Ihre Katze befindet sich bei uns auf einem fremden Terrain; und nicht nur ihre Katze sondern alle anderen Katzen auch.
Das typische Revierverhalten entfällt somit weitgehend und selbst der wildeste Kater toleriert seinen Nachbarn.
Zur Überraschung vieler Katzenbesitzer haben schon viele Katzen Freundschaften geschlossen. Sollte ihre Katze dennoch mal vom Spielen genug haben, kann sie sich in ihre Hütte zurückziehen – die jahrelange Erfahrung gibt uns Recht.
Katzen-Ferien.de
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